Versicherer sind die privaten Versicherungsgesellschaften, gesetzlich sind ihnen vorgeschrieben die Rechtsformen: AG (Aktiengesellschaft) und VVaG Sie dürfen alle Versicherungsarten und -zweige bedienen mit der Verpflichtung, die in einem Versicherungsvertrag vereinbarten Leistungen im Versicherungsfall zu erfüllen. Versicherungsunternehmen unterliegen der Versicherungsaufsicht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz.
Versicherer sind die privaten Versicherungsgesellschaften, gesetzlich sind ihnen vorgeschrieben die Rechtsformen:
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