Ursula Gebert
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Lexikon - Widerrufsrecht

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Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht gewähren die Versicherer innerhalb von 2 Wochen nach der Unterzeichnung von dem Versicherungsantrag. Für die Lebensversicherung gilt dieses 14-tägige Rücktrittsrecht ab dem Erhalt des Versicherungsschein.
Der Widerruf muss schriftlich erfolgen, wobei das Datum des Poststempels entscheidend ist für die Fristwahrung. Wenn diese Frist abgelaufen ist, wird der Antragsteller an den Vertrag gebunden.

Fernabsatzverträge

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