Ursula Gebert
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Lexikon - Solarthermieanlagen entsprechend der versicherten Gefahren

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Solarthermieanlagen entsprechend der versicherten Gefahren

Versicherbar sind stationierte Solarthermieanlagen (zur Brauchwassererwärmung und Raumheizung), die auf dem Dach des versicherten Ein- oder Mehrfamilienhauses bzw. den dazugehörigen Garagen installiert sind.

Versichert sind sämtliche Teile die zum ordentlichen Betrieb einer installierten thermischen Solaranlage gehören, das sind:

  • Kollektoren, Regeleinheiten, Solarkreispumpen, Temperaturfühler,
  • Speichereinheiten und Rohrleitungen,
  • ferner dazu gehören Wärmeträgermittel wie Methanol oder Glykol, die im Zusammenhang mit einem entschädigungspflichtigen Schaden ersetzt werden müssen
Als nicht versichert gelten:
  • Teile, die während der Lebensdauer erfahrungsgemäß abnutzungsbedingt ausgewechselt werden müssen (z.B. Sicherungen, Lichtquellen, Filtermassen und -einsätze, Brennerdüsen)
  • Wasserführende Leitungen außerhalb des Solarheizkreislaufes sowie Heizungsvorläufe und Rückläufe außerhalb des Solarheizkreislaufes.

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