Ursula Gebert
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Lexikon - Wertminderung

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Wertminderung


Leistung der Kfz-Kaskoversicherung: Zusätzliche Zahlung bei Wertminderung Bei einem Neuwagen zahlen die Versicherer im Falle einer unfallbedingten Reparatur anteilig zu den Reparaturkosten einen Wertausgleich, da die Notwendigkeit einer Reparatur in der Regel mit einem Wertverlust des Autos verbunden ist. Der Wertverlust soll durch diese zusätzliche Zahlung ausgeglichen werden. Es handelt sich um eine Vollkasko-Leistung, sie wird zeitlich begrenzt gewährt (i.d.R. 24 Monate nach Erstzulassung)

Abschreibungen
Eigenkollisionsschäden (Erweiterte Eigenschadendeckung)
Zeitwert

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