Unter Vermögensschäden versteht man in der Haftpflichtversicherung z.B. Verdienstausfälle und entgangene Gewinne. Im Zusammenhang mit der Kfz- Haftpflicht zählen zu Vermögensschäden alle Schäden, die nicht direkt durch einen Unfall entstanden sind. siehe: Personenschäden Vermögensschaden Sachschäden
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