Ursula Gebert
Versicherungen und Immobilien
Kontakt
Maklerin für Versicherungen und Immobilien
Bahnhofstr. 12
86399 Bobingen
mehr...

Kundenlogin

Lexikon - Umweltschadenversicherung

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Umweltschadenversicherung

Die Umweltschadenversicherung ist ein Leistungsbaustein mehrerer Versicherungssparten, unter anderem der Wohngebäudeversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Tierhalter-Haftpflichtversicherung, Gewerbehaftpflichtversicherung und Privathaftpflichtversicherung.

Ist diese Leistung vereinbart, erstattet die Versicherungsgesellschaft Forderungen nach dem Umweltschadensgesetz (UschadG) bis zum vereinbarten Höchstbetrag. Umweltschadensversicherungen sind auch als selbstständige Police abschließbar.

Umweltschadensgesetz: Seit Inkrafttreten des Umweltschadensgesetzes (UschadG) haften Verursacher nicht mehr nur für Umweltschäden an Einzelpersonen, sondern auch grundsätzlich für Schäden an geschützen Tier- und Pflanzenarten, natürlichen Lebensräumen (Biodiversität), Böden und Gewässern. Der Verursacher ist zu folgenden Leistungen verpflichtet:

  • Primärsanierung: Wiederherstellung des Ausgangszustandes
  • Ergänzende Sanierung: Entsprechende andere Sanierung, wenn Wiederherstellung nicht oder nicht vollständig möglich
  • Ausgleichssanierung: Zusätzliche Sanierung zum Ausgleich des zwischenzeitlichen Ausfalls der natürlichen Funktionen

© Versicherungsbote.de