Ursula Gebert
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Lexikon - Zahlung der Unfallrente ab Invaliditätsgrad

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Zahlung der Unfallrente ab Invaliditätsgrad

Zur Leistung von Unfallversicherungen gehören einmalige Kapitalzahlungen, aber auch zusätzliche Zahlungen können vereinbart werden, beispielsweise eine Unfallrente, Tagegeld, Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld oder eine Todesfallleistung.  


Wird eine Unfallrente vereinbart, so erhält der Versicherte diese Rente ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (beispielsweise ab 50 % Invalidität).

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