Ursula Gebert
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Lexikon - Rechtsschutz als Ergänzung zur Ausfalldeckung

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Rechtsschutz als Ergänzung zur Ausfalldeckung

Wenn die Forderungen zur Ausfalldeckung bei einem Haftpflichtfall erfolglos geblieben sind, ersetzt die eigene Haftpflicht die entstehenden Kosten bei der Durchsetzung des Rechtsanspruchs gegenüber dem Schädiger ab einer vereinbarten Schadenhöhe.

Der Versicherer trägt bei Eintritt des Versicherungsfalles:

  • im Inland die Gebühren eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwaltes
  • im Ausland am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen ausländischen oder eines im Inland zugelassenen Rechtsanwaltes
  • die Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers, Zwangsvollstreckungen usw.


Bestimmte Tarife bieten diese Leistung beitragsfrei oder als Zusatzbaustein gegen Mehrprämie an.

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