Ursula Gebert
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Lexikon - Zertifizierung

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Zertifizierung

Damit Altersvorsorgeverträge im Rahmen der Riester-Rente gefördert werden können, müssen sie zertifiziert sein.
Das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen diese Aufgabe.
Folgende Bedingungen müssen die privaten Altersvorsorgeverträge erfüllen:

  • während der Ansparphase müssen regelmäßig Beiträge geleistet werden
  • während der Ansparphase darf das Kapital nicht beleihbar sein
  • Pfändungssicherheit für angelegtes Kapital
  • Anbieterwechsel muss möglich sein (das bis dahin angesparte Kapital wird übertragen)
  • Anbieter muss regelmäßig über das angesparte Kapital informieren
  • Anleger muss vertraglich zugesichert bekommen, Kapital für Wohneigentum entnehmen zu können
  • Leistungsbeginn darf nicht vor der Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. dem Beginn der Altersrente erfolgen
  • dem Anleger müssen mindestens die geleisteten Beiträge ausgezahlt werden
  • Leistung erfolgt in Form einer lebenslangen monatlichen Auszahlung

Hinweis:
Bei den staatlichen Zertifikaten handelt es sich nicht um staatliche Garantien dafür, dass der Anbieter die versprochene Rendite auch erbringen kann.

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