Ursula Gebert
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Lexikon - Opferrechtsschutz allgemein

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Opferrechtsschutz allgemein

Als Opfer einer rechtswidrigen und vorsätzlich begangenen Gewaltstraftat erhält der Inhaber einer Rechtsschutzversicherung vor deutschen Gerichten für die Nebenklage, den Verletzten- oder Zeugenbeistand, Rechtsschutz vom Versicherer im Rahmen des sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs und auch für Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz.
siehe:Opferrechtsschutz im beruflichen Bereich, Rechtsschutz

Berufsrechtsschutz
Opferrechtsschutz im beruflichen Bereich

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