Ursula Gebert
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Lexikon - Wartezeit Schwere Krankheiten

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Wartezeit Schwere Krankheiten

Der Versicherungsschutz in der Schwere Krankheiten/Dread Disease Versicherung gilt für bestimmte schwere Erkrankungen erst nach einer Wartezeit, also einem leistungsfreien Zeitraum nach dem Versicherungsbeginn. Tritt währenddessen ein Leistungsfall ein, besteht kein Versicherungsschutz.

Die Wartezeit unterscheidet sich je nach Diagnose und kann drei Monate oder auch ein Jahr betragen. Typische Erkrankungen bzw. Operationen oder medizinisch notwendige Maßnahmen, für die es Wartezeiten gibt, sind Anglioplastie am Herzen, Bypass-Operation, Krebs, ALS, Hirntumor, Operation der Herzklappen, Motoneuronenerkrankung oder Multiple Sklerose.

Einige Tarife beinhalten zudem eine Erhöhung der Versicherungssumme (Dynamik). Zwar ist für diese oftmals keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, aber die Wartezeit kann sich verlängern, sollte der Versicherungsschutz bis zur Eintritt der Erhöhung noch nicht bestehen.

Für mitversicherte Kinder gelten je nach Tarif ebenso Wartezeiten, d.h. die Versicherungsleistung wird unabhängig von einer Erkrankung oft erst dann erbracht, wenn nach Versicherungsbeginn ein gewisser Zeitraum, z. B. von einem Jahr, verstrichen ist.

ALS, Hirntumor, Operation der Herzklappen, Motoneuronenerkrankung, Multiple Sklerose
Karenzzeit im Leistungsfall Schwere Krankheiten
Versicherungsschutz humanitärer Auslandseinsatz
Wartezeit bei Bypass-Operation
Wartezeit bei Krebs
Wartezeit bei Schlaganfall

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