Arbeitsrechtsschutz
Der Arbeitsrechtsschutz ist Bestandteil der Berufsrechtsschutz und eine mitversicherte Leistungsart innerhalb der Berufsrechtsschutz.
Hinweis: Beachten Sie, dass einige Gesellschaften den Arbeitsrechtsschutz, je nach Tarif, nur gegen Aufpreis mitversichern.
Eine Arbeits-Rechtsschutz sichert die Kostenübernahme für Rechtsanwalt, Gericht, Gutachten und Zeugen, wenn es zu Auseinandersetzungen aus einem Arbeits- oder
öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis kommt. Der Rechtsschutz wird wirksam bei außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten.
Dazu gehören:
- unberechtigte Kündigungen
- nichtgerechtfertigte Versetzungen
- Abmahnungen
- ausbleibender oder zu wenig Lohn
- Ausbildungvergütung
- Anspruch auf Urlaub
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Abfindungsklagen
- Forderung nach Herausgabe von Arbeitspapieren
- Zeugniserteilungen
- Mutterschutz
- Betriebsrente
siehe auch Rechtsschutzversicherung,
Berufsrechtsschutz
Arbeitsrechtsschutz bei AufhebungsvereinbarungenArbeitsrechtsschutz für geringfügige BeschäftigungBerufsrechtsschutz