Ursula Gebert
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Die Bauleistungversicherung (früher: Bauwesenversicherung)

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Bauverträge legen i.d.R. fest, dass sich das Risiko möglicher Schäden während der Bauphase auf die ausführenden Unternehmen, Bauhandwerker und vor allem die Bauherren (Auftraggeber) verteilt. Sind die einzelnen Bauarbeiten abgenommen, wird das Risiko allein auf den Bauherren übertragen. Die Bauleistungsversicherung sichert das Bauvorhaben gegenüber unvorhergesehenen Beschädigungen und Zerstörungen ab.


Grundsätzlich sind Schäden versichert, die entstehen durch:

  • höhere Gewalt und Elementarereignisse
  • unvorhersehbare Witterungseinflüsse wie Hochwasser, Hagel, Sturm, Frost
  • Sabotage, Vandalismus, Ungeschick, Fahrlässigkeit
  • Glasbruch (bis zur Gebrauchsabnahme)
  • Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundener Bestandteile
  • Diebstahl von in verschlossenen Räumen gelagerten Baumaterialien und Einrichtungsgegenständen

Um während der Bauphase Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Feuerfolgeschäden wie z.B. Löschwasserschäden und das Niederreißen von Gebäuben abzusichern, muss häufig eine separate Feuerrohbauversicherung abgeschlossen werden. Diese wird in den meisten Fällen kostenfrei angeboten und nach Fertigstellung in einen Versicherungsvertrag für die fertige Immobilie umgewandelt.

Je nach Bauvorhaben sollten auch Sachfolgeschäden (Schäden infolge von Konstruktions- und Materialfehlern) mitversichert werden. Auch Deckungserweiterungen werden, z.B. für zusätzliche Aufräumkosten, Schadensuchkosten, Hilfsbauten und Bauhilfstoffe, angeboten. Solche Erweiterungen sollten immer individuell ermittelt und versichert werden.

Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich kostenfrei und unverbindlich zur Bauleistungsversicherung.
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