Minderjährige Enkelkinder in Obhut
Die Enkelkinder vom Versicherten sowie seines mitversicherten Lebenspartners, sofern sie sich bei Ihnen in Obhut befinden, sind versichert. Obhut bedeutet die tatsächliche Fürsorge für das Kind, insbesondere seine Pflege, Verköstigung und die Gestaltung seines Tagesablaufs.
Enkelkinder, Neffen, Patenkinder