Ursula Gebert
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Lexikon - Wartezeit bei Pflegetagegeldversicherungen

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Wartezeit bei Pflegetagegeldversicherungen

Pflegetagegeldversicherungen können Wartezeiten beeinhalten, d. h. nach Versicherungsbeginn ist der Leistungsfall erst nach Ablauf einer bestimmten Frist versichert. Verzichtet das Versicherungsunternehmen auf eine Wartezeit, besteht der Anspruch unmittelbar nach Vertragsabschluss. 


Wenn eine Pflegebedürftigkeit während der vereinbarten Wartezeit eintritt, so leistet - eine andauernde Pflegebedürftigkeit vorausgesetzt - der Versicherer nach Ablauf der Wartezeit . Einige Versicherer erlassen die Wartezeit ganz, wenn der Versicherte aufgrund eines Unfalls pflegebedürftig wird.

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