Bei der Privaten Krankenversicherung erfolgt die Kostenübernahme des Zahnersatzes bis zu 90 Prozent, ebenso die Material-, Labor- und Honorarkosten (je nach Leistungswahl).
Als Kosten für Zahnersatz gelten Gebühren für prothetische, implantologische und zahnärztliche Leistungen. Dazu gehören Reparaturen von Zahnersatz, Brücken,
Kronen, Stiftzähnen, zugehörige Material- und Laborkosten sowie funktionstherapeutische zahnärztliche Leistungen, z.B. Kosten der Überprüfung der Gebissfunktion.