Arbeitsunfähigkeitsrente
Arbeitsunfähigkeit ist auf jeden Fall von Berufsunfähigkeit zu unterscheiden.
- Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte vorübergehend nicht in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben.
- Dem entgegen ist berufsunfähig, wer voraussichtlich dauerhaft (in der Regel mindestens sechs Monate) seinen Beruf nicht ausüben kann.
Da die Feststellung der Berufsunfähigkeit eine Weile dauern kann, haben manche BU-Versicherer eine Arbeitsunfähigkeits-Klausel in ihren Verträgen. Hier leistet der Versicherer vorab eine befristete Rente, wenn der Versicherungsnehmer nachweisbar 6 Monate ununterbrochen arbeitsunfähig bzw. krankgeschrieben war.
--> Das gleiche gilt auch für die Grundfähigkeitsversicherung.