Ursula Gebert
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Lexikon - Arbeitsunfähigkeitsrente

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Arbeitsunfähigkeitsrente

Arbeitsunfähigkeit ist auf jeden Fall von Berufsunfähigkeit zu unterscheiden.

  • Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte vorübergehend nicht in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben.
  • Dem entgegen ist berufsunfähig, wer voraussichtlich dauerhaft (in der Regel mindestens sechs Monate) seinen Beruf nicht ausüben kann.
Da die Feststellung der Berufsunfähigkeit eine Weile dauern kann, haben manche BU-Versicherer eine Arbeitsunfähigkeits-Klausel in ihren Verträgen. Hier leistet der Versicherer vorab eine befristete Rente, wenn der Versicherungsnehmer nachweisbar 6 Monate ununterbrochen arbeitsunfähig bzw. krankgeschrieben war.

--> Das gleiche gilt auch für die Grundfähigkeitsversicherung.

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