Ursula Gebert
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Lexikon - Versicherungsaufsicht

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Versicherungsaufsicht

Versicherungsaufsicht heißt, Kontrolle der Geschäftstätigkeit der Versicherungsunternehmen durch eine staatliche Aufsichtsbehörde, dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV). Im Fordergrund der Aufsicht steht, die Belange der Versicherten zu wahren und für die Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge zu sorgen. Somit werden die Gläubigerinteressen der Versicherungsnehmer wahrgenommen, das erklärt, warum es jahrzehntelang keine Versicherungskonkurse mehr gab.
Hier einige weitere wichtigen Aufgaben:

  • Zulassung von neuen Versicherungsunternehmen
  • ständige rechtliche Beaufsichtigung der allgemeinen und finanziellen Geschäftstätigkeit, dazu gehört die Kontrolle der Rechnungslegung und Kapitalanlagen, die Geschäftsplanänderung, Mitwirkung bei Bestandsübertragungen und Fusionen
  • nachträgliche Kontrolle von Versicherungsbedingungen
  • Bearbeitung von Beschwerden


siehe: Versicherungsaufsichtsgesetz

Abkürzungen
Sachkundeprüfung
Spartentrennung
Unterstützungskasse
VVaG
Versicherer
Versicherungsaufsichtsgesetz

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