Ursula Gebert
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Lexikon - Zahlungsart

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Zahlungsart

Beiträge können per Lastschrift (Einzugsermächtigung), per Überweisung bzw. Überweisung als Dauerauftrag oder zum Teil auch bar gezahlt werden. Von den Versicherungen ist das Lastschriftverfahren bevorzugt.

Klassisches Lastschriftverfahren: Im Antrag wird dem Unternehmen erlaubt, die fälligen Beiträge zum vereinbarten Zeitpunkt vom Konto einzuziehen - vorausgesetzt, das Konto ist gedeckt.

Wer Beiträge lieber überweist, erhält zumeist rechtzeitig vor dem Zahlungstermin eine Rechnung. Der Kunde trägt dann selbst Sorge dafür, dass der Betrag püntklich gebucht wird. Es gibt zudem die Möglichkeit, eine Überweisung als Dauerauftrag einzurichten. Bei manchen Versicherern ist dies Zahlungsart ggf. an die Zahlungsweise gebunden, z.B. ist ein Dauerauftrag nur möglich, wenn monatlich gezahlt wird.

Zahlung von Beiträgen

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