Außenwandverkleidung (ausgenommen Schiefer)
Die Außenwandverkleidung (z.B. aus Metall, Kunststoff, Ziegel oder Stein, Faserzement, Holz oder ähnlichem Material) eines Gebäudes wird bei einigen Gesellschaften mit einem Risikoaufschlag berechnet.
Erstattet werden die Schäden, die durch die versicherten Gefahren (siehe:
versicherte Gefahren
), z.B. durch Sturm und Hagel, an der angebrachten Außenverkleidung entstanden sind.
Nicht versichert sind Platten aus Schiefer für die Außenwandverkleidung.