Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner von dem Versicherer.
Er hat das Recht: den Vertrag zu kündigen, zu ändern, Begünstigen zu erteilen, abzutreten oder zu verpfänden.
Er hat die Pflicht: seiner Prämienzahlung und Einhaltung der Obliegenheiten
Wenn der Versicherungsfall eintritt, ist an ihm der verursachte Vermögensschaden durch den Versicherer zu ersetzen, bzw. die vereinbarte Kapitalauszahlung.