Ursula Gebert
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Lexikon - Plötzlichkeit

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Plötzlichkeit

Besonders wichtig ist der Begriff "Plötzlichkeit" bei der Unfallversicherung.
Schäden, die allmählich entstehen (insbesondere Bandscheiben), sind ausgeschlossen.
Mit "Plötzlichkeit" ist auch gemeint, dass das Schadensereignis nicht vorhersehbar war und der Versicherungsnehmer dem Schadensereignis nicht mehr ausweichen konnte.

siehe: Unfall, Eigenbewegung, Einwirkung von außen

Eigenbewegung
Unfall

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