Ursula Gebert
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Lexikon - Rückwirkende Rentenzahlung

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Rückwirkende Rentenzahlung

Der Eintritt des Leistungsfalls erlegt dem Versicherungsnehmer Nachweispflichten gegenüber verschiedenen Institutionen auf. Die erforderlichen Gutachten, Nachweise und Dokumente werden zunächst von den jeweils zuständigen Stellen geprüft.


Nach Abschluss der Überprüfung und nach positivem Bescheid durch den jeweiligen Versicherer wird die Rente rückwirkend ausgezahlt ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat.

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