Ursula Gebert
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Lexikon - Obergrenze aller Nachversicherungen (Berufsunfähigkeit)

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Obergrenze aller Nachversicherungen (Berufsunfähigkeit)

Eine Erhöhung der Versicherungssumme im Rahmen der Nachversicherungsgarantie ist in der Regel nur bis zu einem begrenzten Betrag möglich. Dieser Betrag ist abhängig von der zu Vertragsbeginn vereinbarten Versicherungsleistung. Auch wenn mehrere Nachversicherungsoptionen wahrgenommen werden, ist für die Summe aller Nachversicherungen in der Regel eine Höchstsumme vorgesehen. Diese kann ähnlich wie beim Vertragsabschluss abhängig vom Alter des Versicherungsnehmers sein. Auch das Verhältnis der BU-Rente zum Einkommen darf eine gewisse Grenze nicht übersteigen. Viele Versicherer setzen diese bei 60 Prozent des persönlichen Bruttojahreseinkommens an. 

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