Ursula Gebert
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Lexikon - Policenmodell

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Policenmodell

Das alte Policenmodell wird im Zuge der VVG-Reform abgeschafft.

Künftig stehen in der Abschlussphase zwei Modelle zur Verfügung: Antrags-Modell und das Invitatio-Modell. Nicht bei allen Produkten oder Produktkombinationen funktionieren beide Modelle, und es variiert von Gesellschaft zu Gesellschaft, ob nur ein Modell oder beide angeboten werden.

Das Antrags-Modell

Vor Abgabe seiner Vertragserklärung müssen dem Kunden alle notwendigen Unterlagen ausgehändigt werden. Vorläufiger Versicherungsschutz ist möglich. Der Kunde bestätigt den Erhalt des Infopakets und unterschreibt den Antrag. Der Antrag wird policiert und der Vertrag ist damit geschlossen. Vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit besteht Pflicht zur Beratung und Betreuung des Kunden.



Das Invitatio-Modell

Beim Invitatio-Modell findet zwischen Kunde und Vermittler ein Informations- und Beratungsgespräch statt, das natürlich ebenfalls dokumentiert werden muss. Dann stellt der Versicherungsnehmer einen Antrag auf Angebotsangabe. Das heißt, er fordert einen Versicherer auf, ein Angebot abzugeben, in welchem Umfang und zu welchen Konditionen er bereit ist, ihn zu versichern. Ist die Versicherungsgesellschaft bereit, den Kunden abzusichern, so schickt sie dem Kunden einen Antrag in Form einer Police. Gleichzeitig übergibt sie alle notwendigen Unterlagen. Wenn der Kunde die unterschriebene Annahmeerklärung an den Versicherer zurücksendet, gilt der Vertrag als geschlossen.

Vor- und Nachteile des Antrags-Modells
  • mit Eingang des Antrags beim Versicherer besteht (meist) vorläufiger Versicherungsschutz
  • mit Datum der Policierung besteht voller Versicherungsschutz
  • einstufiger Verkaufsprozess (Vertrag kommt schneller zustande)
  • hoher Verwaltungsaufwand (Unterlagen müssen im Vorfeld dem Kunden komplett zur Verfügung stehen)

Vor- und Nachteile des Invitatio-Modells
  • die Unterlagen müssen nicht im Vorfeld ausgehändigt werden; das führt zu weniger Verwaltungsaufwand
  • bis es zur Vertragsannahme kommt, muss der Vermittler (meist) beim Kunden nacharbeiten
  • ob der Vertrag tatsächlich zustande kommt, hängt davon ab, ob der Kunde die Unterlagen an den Versicherer zurücksendet
  • derzeit ist nicht davon auszugehen, dass vorläufiger Versicherungsschutz für den Kunden besteht


siehe:Police, VVG-Reform, Antrags-Modell, Invitatio-Modell

Antrags-Modell
Invitatio-Modell
Police
VVG-Reform
Vertreter-Modell

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