Ursula Gebert
Versicherungen und Immobilien
Kontakt
Maklerin für Versicherungen und Immobilien
Bahnhofstr. 12
86399 Bobingen
mehr...

Kundenlogin

Lexikon - Rentengarantie

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Rentengarantie


1. Unter Rentengarantie versteht man Vertragsmodelle, die Rentenauszahlungen garantieren, auch wenn der Versicherungsnehmer während der Laufzeit verstirbt.
In diesem Fall werden die ausstehenden Zahlungen an die Hinterbliebenen geleistet.
Solche Rentengarantie-Zahlungen sind meist für einen bestimmten Zeitraum (5 oder 10 Jahre) vereinbart.
siehe: Leibrente
2. Unter Rentengarantie versteht man auch eine erweiterte Rentenschutz-Klausel, die besagt, dass Rentenzahlungen nicht mehr gekürzt werden dürfen- auch wenn die Lohnentwicklung rückläufig ist. Im Gegenzug sollen die Altersbezüge langsamer steigen. Sollte eine Rentenkürzung rechnerisch notwendig sein, werden Erhöhungen solange halbiert, bis die unterbliebene Rentenkürzung ausgeglichen ist.


zum Weiterlesen:
Rente

Leibrente
Rente
Rentenanpassung

© Versicherungsbote.de