Versicherungssumme für selbstgenutzte Büros und Praxisräume im versicherten Objekt
Mitversichert sind vom Versicherungsnehmer selbst genutzte Büros und Praxisräume.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die genannten Objekte vom Versicherungsnehmer zumindest teilweise zu Wohnzwecken genutzt werden.
Dabei darf der Anteil der gewerblich genutzten Fläche nicht mehr als 50 Prozent betragen.