Ursula Gebert
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Lexikon - Ticket-Rücktrittsversicherung

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Ticket-Rücktrittsversicherung


Die Ticket-Rücktrittsversicherung ersetzt den Preis einer bereits gekauften Eintrittskarte, wenn der Versicherungsnehmer wegen einer Krankheit oder aus anderen Gründen nicht an der gebuchten Veranstaltung teilnehmen kann. Der Versicherungsschutz wird für Konzert-, Musical-, Theater- und Sportveranstaltungen angeboten.

Bei einer Ticket-Rücktrittsversicherung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein verhinderter Konzertgänger seine Eintrittskarte erstattet bekommt. Dabei sind die Bedingungen mit jenen von Reiserücktrittsversicherungen vergleichbar. Es gelten oft dieselben Rücktrittsgründe, zum Beispiel:

  • Unfall
  • unerwartet schwere Erkrankung
  • Tod
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Arbeitsplatzwechsel, betriebsbedingte Kündigung
  • Elementar- oder anderer erheblicher Schaden am Eigentum der/des Versicherten

Eine Ticket-Rücktrittsversicherung muss in der Regel spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung abgeschlossen werden.

Eintrittskarten-Versicherung

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