Ursula Gebert
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Lexikon - Ombudsmann

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Ombudsmann

Der Ombudsmann soll unabhängig zwischen Verbrauchern und Versicherungsunternehmen Streit schlichten. Jeder Versicherungsnehmer kann sich telefonisch, per Brief, E-Mail oder Fax bei einem Konflikt mit dem jeweiligen Versicherunsunternehmen an den Ombudsmann wenden. Er entscheidet Verbraucherbeschwerden bis zu einem Streitwert von 5.000 EUR mit verbindlicher Wirkung für die Versicherungsunternehmen, für die Verbraucher jedoch nicht. Bis zu einem Beschwerdewert von 50.000 EUR kann er Empfehlungen aussprechen die zu einer Lösung des Streits führen können.
Die Kontaktadresse lautet:
Verein Versicherungs-Ombudsmann e.V.
Kronenstr. 13
10117 Berlin
Tel.: 01804/224424
Internet: www.versicherungsombudsmann.de

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