Ursula Gebert
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Lexikon - Obliegenheiten

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Obliegenheiten

Obliegenheiten sind Pflichten, die dem Versicherungsnehmer auferlegt werden und die er zu erfüllen hat, um sich die Leistungen eines Versicherungsvertrages zu erhalten. Beispielsweise verpflichtet sich der Antragsteller:

  • zur vorvertraglichen Anzeigepflicht (Gesundheitsfragen usw.)
  • Gefahrstandspflicht (Verbot der Gefahrerhöhung)
  • Abwendungs- und Minderungspflicht (Schadenminderung)
    • Anzeige-, Auskunft- und Belegpflicht
  • und vieles mehr
Der Versicherer kann durch Kündigung leistungsfrei werden, wenn der Versicherungsnehmer gegen diese Obliegenheiten verstößt. Obliegenheiten sind jedoch keine Rechtspflichten und sind daher nicht gerichtlich einklagbar.



siehe:vorvertragliche Anzeigepflicht, VVG-Reform

Anzeigepflicht
Klarstellungserfordernis
Schadensanzeige
VVG-Reform
Versicherungsantrag
Versicherungsnehmer
vertragliche Obliegenheiten

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