Ursula Gebert
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Lexikon - Wartezeit allgemein

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Wartezeit allgemein

Die Tarife mancher Versicherer geben dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit zur Vereinbarung einer allgemeinen Wartezeit. Sollte der Leistungsfall innerhalb eines festgelegten Zeitraums nach Abschluss der Versicherung eintreten, bleibt der Versicherer leistungsfrei. Andererseits kann der Versicherungsnehmer mit der Vereinbarung einer allgemeinen Wartezeit Prämieneinsparungen erzielen.


Ob und inwieweit die Vereinbarung einer allgemeinen Wartezeit sinnvoll ist, kann nicht allgemein und abschliessend beantwortet werden. Versicherungsnehmer sollten die Vorteile von kurzfristigen Einsparungen und die im Bedarfsfall u.U. entstehenden langfristige finanzielle Nachteile stets vor Augen haben.

Erwerbsminderung
Waisenrente
allgemeine Wartezeit

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