Kapitalsofortleistung im Leistungsfall
In Versicherungsklauseln ist die Kapitalsofortleistung im Leistungsfall ein häufig anzutreffender Begriff.
Für Versicherungsnehmer bedeutet er schlichtweg, dass sie im Invaliditätsfall eine einmalige finanzielle Zuwendung erhalten. Die Anzahl dieser Leistung hat in der Regel mit einen Prämienaufschlag zur Folge.