Karenzzeit
Der Leistungsbeginn der SBU-, BUZ- oder Grundfähigkeitsversicherung kann bei einigen Anbietern durch Karenzzeiten aufgeschoben werden. Somit wird die Rente beispielsweise erst 6, 12, 18 oder 24 Monate nach Beginn der Berufsunfähigkeit / Verlust einer Grundfähigkeit geleistet.
Durch die Karenzzeit ergibt sich eine Beitragsersparnis.
Der Versicherungsnehmer sollte diese Option nur dann wählen, wenn er über ausreichende Mittel verfügt, um in der Anfangsphase seiner Berufsunfähigkeit oder auch Grundfähigkeit allen finanziellen Verpflichtungen (Miete, Lebensunterhalt, Kredit- oder Leasingraten usw.) nachkommen zu können.
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