Ursula Gebert
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Lexikon - Lebensversicherung

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Lebensversicherung

Die Lebensversicherung versichert das Risiko des Todesfalls (Kapitallebensvers.) oder des langen Lebens (Rentenvers.) der versicherten Person in oder im Anschluss eines vertraglich festgelegten Zeitraums mit einer festgelegten Versicherungssumme. Bei Eintritt des Versicherunsfalls wird die Versicherungssumme an die im Vertrag genannten Bezugsberechtigten ausgezahlt. Lebensversicherungen werden angeboten als:

Erträge aus Lebensversicherungen sind nach Ablauf des Vertrages und Auszahlung als Einmalbetrag steuerfrei. Voraussetzung ist eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren und Mindestzahlungsdauer von 5 Jahren.
Änderungen für den Bereich Lebensversicherung nach der VVG-Reform
Der Anspruch auf Überschussbeteiligung (gemäß §153 VVG-E) wird als Regelfall verankert werden. Die Ermittlung der Beteiligung am Überschuss hat über ein verursacherorientiertes Verfahren zu erfolgen.
In einer Modellrechnung soll der Versicherungsnehmer erfahren, welche Leistungen aus der Lebensversicherung zu erwarten sind. Dass es sich um Prognosen und nicht um garantierte Leistungszusagen handelt, muss dem Versicherungsnehmer deutlich gemacht werden. Für überschussberechtigte Verträge wird eine jährliche Unterrichtung vorgeschrieben, deren Mindestinhalt festgelegt ist.
Der Rückkaufwert der Lebensversicherung ist zukünftig nach dem Deckungskapital zu berechnen.
Auch für den Fall, dass der Versicherungsvertrag nach ein oder zwei Jahren gekündigt wird (Frühstorno), sind Neuerungen vorgesehen. So sollen die entstandenen Kosten nicht mehr voll in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit in Abzug gebracht werden können. Dem VN soll - auch bei Frühstorno - ein Mindestrückkaufwert zustehen.

Gesetzliche Rentenversicherung
Gesundheitsprüfung
Gewährleistete Vollwaisenrente pro Jahr und Kind bis 18 Jahre
Haftpflicht
Hinweis- und Informationssystem
Immobilienrente
Invaliditätsleistung
Kapitaldeckung
Kapitallebensversicherung
Karenzzeit
Kieferorthodädie
Konkrete Verweisbarkeit
Konstante Todesfallleistung
Kostenanteil
Krankenversicherung für Kinder
Lebensgewohnheiten
Leistung im Todesfall
Mehrere selbstgenutzte Wohneinheiten des VN im Inland
Mehrere selbstgenutzte Wohneinheiten des VN im europäischen Ausland
Mehrere selbstgenutzte Wohneinheiten des VN weltweit
Minderjährige Enkelkinder in Obhut
Mindesttodesfallleistung
Mitversicherung für jedes leibliche Kind, auch Adoptivkind, minderjährig
Mitversicherung von Kindern
Motorradfahren (Risikoleben)
Nachversicherung
Nachversicherung: Gesamterhöhung der mtl. Rente
Nachversicherungsgarantie
Nachversicherungsgarantie - Möglichkeiten zur Erhöhung der Versicherungssumme
Nachversicherungsgarantie bei Erreichen der Volljährigkeit der versicherten Person
Nachversicherungsgarantie bei Lebenspartnerschaft
Neuerungen 2009
Nierenversagen
Objektives Risiko
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Rentenversicherung
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