Ursula Gebert
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Lexikon - Nachversicherung

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Nachversicherung


Die Leistung „Nachversicherung“ garantiert bei einer Personen- oder Sachversicherung, dass der Versicherungsschutz aus einem bestehenden Vertrag erhöht werden kann, sobald eine neue Lebenssituation eintritt. Sinnvoll ist eine solche Garantie, da das Absicherungsbedürfnis durch bestimmte Lebensereignisse steigen kann – etwa durch eine Heirat, den Erwerb einer Immobilie oder die Geburt eines Kindes. vgl. auch Nachversicherungsgarantie

Ereignisse bis zum Alter
Kindernachversicherung
Krankenversicherung für Kinder
Maximale Erhöhung einer Nachversicherung
Nachversicherung abhängig von Ereignissen bis zum Alter
Nachversicherung unabhängig von Ereignissen bis Alter
Nachversicherung: Gesamterhöhung der mtl. Rente
Nachversicherungsgarantie
Nachversicherungsgarantie - Möglichkeiten zur Erhöhung der Versicherungssumme
Nachversicherungsgarantie bei Abschluss Meisterprüfung
Nachversicherungsgarantie bei Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie
Nachversicherungsgarantie bei Aufnahme oder Erhöhung eines Betriebsdarlehens (zugunsten einer Firma)
Nachversicherungsgarantie bei Aufnahme oder Erhöhung eines Grundkredites
Nachversicherungsgarantie bei Betriebswertsteigerung
Nachversicherungsgarantie bei Erreichen der Volljährigkeit der versicherten Person
Nachversicherungsgarantie bei Erwerb von Eigentum an einer Immobilie zu eigenen Wohnzwecken
Nachversicherungsgarantie bei Existenzgründung
Nachversicherungsgarantie bei Gehaltssteigerung
Nachversicherungsgarantie bei Heirat
Nachversicherungsgarantie bei Lebenspartnerschaft
Nachversicherungsgarantie bei der Geburt eines Kindes
Obergrenze aller Nachversicherungen (Berufsunfähigkeit)
Rückdatierung
Scheidung

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