Unter Storno versteht man die vorzeitige, nicht dem Versicherungsvertrag entsprechende, Aufhebung oder Kündigung des Vertrages. Im Lebensversicherungsbereich wird die Summe, die dabei ausgezahlt wird, auch Rückkaufswert genannt. siehe: VVG-Reform
Unter Storno versteht man die vorzeitige, nicht dem Versicherungsvertrag entsprechende, Aufhebung oder Kündigung des Vertrages. Im Lebensversicherungsbereich wird die Summe, die dabei ausgezahlt wird, auch Rückkaufswert genannt.
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