Ursula Gebert
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Lexikon - Öltankhaftpflicht

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Öltankhaftpflicht

Eine Öltankhaftpflichtversicherung muss jeder Besitzer oder Betreiber eines Öltanks abschliessen.

Nach § 22 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) haftet jemand, verschuldensunabhängig, wenn aus einer Anlage Stoffe in ein Gewässer gelangen, ohne eingeleitet worden zu sein. Wenn also Öl aus einem ober- oder unterirdischen Tank austritt, haftet in jedem Fall der Inhaber des Öltanks in unbegrenzter Höhe und das ein Leben lang mit seinem gesamten Vermögen. Deshalb Versicherungssumme so hoch wie möglich wählen, denn der Schaden ist gewaltig und nicht überschaubar.

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Öltankhaftpflichtversicherung

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