Nachversicherungsgarantie bei Erreichen der Volljährigkeit der versicherten Person
Vollendet die versicherte Person ihr 18. Lebensjahr, kann eine Erhöhung der Versicherungssumme ohne nochmalige Gesundheitsprüfung verlangt werden (Nachversicherungsgarantie). Die Erhöhung der Versicherungssumme ist in der Regel begrenzt.