Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) tritt am 01. Januar 2008 in Kraft. Zielsetzung des Gesetzgebers ist vorallem: die Stärkung der Verbraucherrechte gegenüber den Versicherern die Verbesserung der Information und Beratung des Kunden die Erhöhung der Transparenz Das neue Gesetz führt zu veränderten Informations-, Beratungs-, Abschluss- und Betreuungsprozessen sowie zu neuen Regelungen im Leistungsfall. siehe:Invitatio-Modell, Antrags-Modell, vorvertragliche Anzeigepflicht, Obliegenheiten, Policenmodell, Berufsunfähigkeit, Vertreter-Modell, Verzicht auf Vertragsinformationen, Überschussbeteiligung, Versicherungsantrag, Versicherungsschein, Versicherungsvertrag
Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) tritt am 01. Januar 2008 in Kraft.
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