Ursula Gebert
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Lexikon - Mitversicherung von Kindern

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Mitversicherung von Kindern


Innerhalb verschiedener Versicherungssparten (Privathaftpflichtversicherung, Dread-Disease-Versicherung...) ist es möglich, die leiblichen Kinder, Adoptivkinder oder Stiefkinder ohne Beitragszuschlag mitzuversichern, in der Regel bis zum 18. Lebensjahr, bis zum Abschluss eines Erststudiums oder einer Erstausbildung. Die Versicherungsleistung für Kinder kann hierbei von den zugesicherten Leistungen für Erwachsene stark abweichen und ist abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag. Mitunter ist eine Mitversicherung des Kindes erst möglich, wenn das Kind ein bestimmtes Lebensalter erreicht hat (z.B. ab dem ersten Lebensjahr).

Rückdatierung
Schutz bei HIV-Infektion bei beruflicher Tätigkeit und bei übrigen Erkrankungen des zentralen Nervensystems

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