Ursula Gebert
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Lexikon - Personen- und Sachschäden durch Pferde

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Personen- und Sachschäden durch Pferde

Die Versicherungssumme sollte so hoch wie möglich gewählt werden.

Denn die Kosten aus Schadenersatzansprüchen sind nicht vorhersehbar. Bei Sachschäden muss der Besitzer des Pferdes für den Ersatz der beschädigten Sachen aufkommen. Wenn dazu noch Personen verletzt werden, sind die finanziellen Folgen noch viel größer (Arzt-, Krankenhaus-, Pflegekosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, lebenslange Rente).
siehe:Pferdehaftpflichtversicherung

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