Ursula Gebert
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Lexikon - Mitversicherung für jedes leibliche Kind, auch Adoptivkind, minderjährig

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Mitversicherung für jedes leibliche Kind, auch Adoptivkind, minderjährig


Wird diese Leistung laut Versicherungsvertrag garantiert, so sind minderjährige Kinder und Adoptivkinder der versicherten Person oder des Ehepartners bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres automatisch mitversichert. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Versicherungsschutz für Kinder häufig nicht im selben Umfang wie für die erwachsene Person besteht – so können zum Beispiel die Versicherungssumme niedriger ausfallen sowie zusätzliche Leistungsausschlüsse bestehen. Auch ist die Summe für alle mitversicherten Kinder oftmals begrenzt.

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