Ursula Gebert
Versicherungen und Immobilien
Kontakt
Maklerin für Versicherungen und Immobilien
Bahnhofstr. 12
86399 Bobingen
mehr...

Kundenlogin

Lexikon - Berufsunfähigkeitsversicherung

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt das Einkommen in Form einer Rente in der vertraglich vereinbarten Höhe. Diese erhält man:

  • bis man wieder gesund ist und arbeiten kann
  • einen anderen Beruf ausüben kann
  • max. so lange, wie im Vertrag vereinbart ist (meist bis Eintritt in das Rentenalter)

Neuregelung nach in Kraft treten der VVG-Reform:
Erstmals soll die private Berufsunfähigkeitsversicherung gesetzlich geregelt werden. Dies geht einher mit einer Definition des Begriffes der Berufsunfähigkeit. Demnach ist berufsunfähig, "wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann" (§172 Abs. VVG-E).

siehe: Berufsunfähigkeit, VVG-Reform

Abkürzungen
Abstrakte Verweisbarkeit
Abtrennung von zwei Gliedmaßen
Arbeitsunfähigkeitsrente
Arbeitsunfähigkeitsversicherung
Auch bei Leistungsfreiheit Krankentagegeld
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit
Beitragspause, BU
Berufsgruppen-Rabatt
Berufsunfähigkeit
Dynamik, BU
Erblasser-Beratung bei Dread-Disease
Erwerbsunfähigkeit
Falschberatung
Hinweis- und Informationssystem
Infektionsklausel
Invalidität
Invaliditätsgrad
Karenzzeit
Konkrete Verweisbarkeit
Leistungsbeginn
Nachversicherungsgarantie bei Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie
Nachversicherungsgarantie bei Gehaltssteigerung
Obergrenze aller Nachversicherungen (Berufsunfähigkeit)
Passives Kriegsrisiko
Rechnungsgrundlage
Risikoanteil
Sachkundeprüfung
Schwere Krankheit
VVG-Reform
Vergleichsberuf
Versicherungsfall
Versicherungsschutz humanitärer Auslandseinsatz
Vorsorgeaufwendungen
Wie viele Monate muss der VN in dem zuletzt ausgeübten Beruf tätig sein?
Zusatzversicherung
Ärztlicher Prognosezeitraum, BU
Übergangshilfe

© Versicherungsbote.de