Ursula Gebert
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Lexikon - Invaliditätsgrad

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Invaliditätsgrad

Der Anspruch auf Versicherungsleistungen richtet sich nach dem Invaliditätsgrad.
In der Unfallversicherung wird, durch einen Unfall verursachten, dauernden Verlust der körperlichen und geistigen Fähigkeit die volle, bei Teilinvalidität ein entsprechender Teil der Versicherungssumme gezahlt. Dieser errechnet sich aus dem Invaliditätsgrad, der in der Gliedertaxe in Prozent festgelegt ist.
In der Berufsunfähigkeitsversicherung orientiert sich der Invaliditätsgrad an der Einschränkung im Beruf, infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls. Meist werden ab einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % Leistungen gezahlt.

Behindertengerechter Umbau des PKW
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen
Bis zu wieviel Prozent wird die Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen angerechnet
Gliedertaxe
Grundinvaliditätssumme
Invalidität
Invaliditätsleistung
Progression
Unfallrente
Verlust oder vollständige Funktionsunfähigkeit Arm
Verlust oder vollständige Funktionsunfähigkeit Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks
Verlust oder vollständige Funktionsunfähigkeit Auge
Verlust oder vollständige Funktionsunfähigkeit Bein
Verlust oder vollständige Funktionsunfähigkeit Darm
Verlust oder vollständige Funktionsunfähigkeit Daumen
Verlust oder vollständige Funktionsunfähigkeit Gehör auf beiden Ohren
Verlust oder vollständige Funktionsunfähigkeit Gehör auf einem Ohr
Verlust oder vollständige Funktionsunfähigkeit Geruch
Verlust oder vollständige Funktionsunfähigkeit Geschmack
Verlust oder vollständige Funktionsunfähigkeit Hand
Verlust oder vollständige Funktionsunfähigkeit Magen
Verlust oder vollständige Funktionsunfähigkeit Mittel- oder Ringfinger
Verlust oder vollständige Funktionsunfähigkeit Stimme
Verlust oder vollständige Funktionsunfähigkeit Zeh
Verlust oder vollständige Funktionsunfähigkeit Zeigefinger
Verlust oder vollständige Funktionsunfähigkeit der Milz
Verlust oder vollständige Funktionsunfähigkeit eines Lungenflügels
Verlust oder vollständige Funktionsunfähigkeit kleiner Finger
Verlust oder vollständige Funktionsunfähigkeit sämtliche Finger einer Hand
Verzicht auf Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen
Vollinvaliditätssumme
Zahlung der Unfallrente ab Invaliditätsgrad

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