Abtrennung von zwei Gliedmaßen
Vollständige Abtrennung eines Armes und eines Beines oder beider Arme oder beider Beine oberhalb des Hand- oder Fußgelenkes. Im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Invaliditätsversicherung oder Dread-Disease-Versicherung ist die Abtrennung versichert.