Der Versicherungsfall ist nach Vorgabe des Versicherungsvertrages das Schadensereignis, wie Tod des Versicherten, Berufsunfähigkeit, Unfall, Vertragsablauf usw., das den Versicherer verpflichtet den verursachten Vermögensschaden bzw. die vereinbarte Kapitalauszahlung an den Versicherten oder deren Hinterbliebenen auszuzahlen.