Ursula Gebert
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Lexikon - Versicherungsfall

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Versicherungsfall

Der Versicherungsfall ist nach Vorgabe des Versicherungsvertrages das Schadensereignis, wie Tod des Versicherten, Berufsunfähigkeit, Unfall, Vertragsablauf usw., das den Versicherer verpflichtet den verursachten Vermögensschaden bzw. die vereinbarte Kapitalauszahlung an den Versicherten oder deren Hinterbliebenen auszuzahlen.

ALS, Hirntumor, Operation der Herzklappen, Motoneuronenerkrankung, Multiple Sklerose
Angioplastie am Herzen
Anzeigepflicht
Arbeitsrechtsschutz bei Aufhebungsvereinbarungen
Architekten-Haftpflichtversicherung
Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereiches
Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten
Aufräumungs-, Abbruch- und Bewegungskosten
Betriebliche Altersversorgung
Einbruchdiebstahl aus Schiffskabinen
Entschädigungsleistungen
Entseuchungskosten
Entwendung (insb. Diebstahl und Raub)
Frachtführerversicherung
Frachtversicherung
Funktionsverlust von Gliedmaßen
Gartenbepflanzungen
Gesundheitsfragen Unfall
Gesundheitsfragen Vorerkrankungen
Haftpflichtversicherung
Hören
Hören
Klarstellungserfordernis
Maximale Höhe einer Einzelzahlung
Neuwertentschädigung
Orientieren
Pflegedienstleistung
Rabattschutz Haftpflicht
Rabattschutz Kasko
Rechtsschutz als Ergänzung zur Ausfalldeckung
Restschuldversicherung
Rückreisekosten
Schadensanzeige
Schlaganfall
Schlossänderungskosten
Schuldunfähige Kinder
Sehvermögen
Summenbegrenzung im Leistungsfall
Umwelthaftpflichtversicherung
Vermittlerrichtlinie
Versicherer
Versicherungsbedingungen
Versicherungsnehmer
Versicherungsschutz
Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit (Kasko)
Warenkreditversicherung
Wartezeit
Wiederherstellungskosten
Zahlungspflicht
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