Falschberatung
Mit Einführung der EU- Vermittlerrichtlinie sollen Verbraucher unter anderem besser vor den Folgen fehlerhafter Beratungen (Falschberatungen) geschützt werden.
Eine Beratung ist dann fehlerhaft, wenn der Versicherungsmakler gegen die Beratungs- und Dokumentationspflicht verstößt.
Auch in der Beratung und Dokumentation selbst sind Fehler möglich.
Beispiele:
- bAV-Bereich: Verkauf eines gezillmerten Tarifes = Verstoß gegen das Betriebsrentengesetz (fehlende Wertgleichheit/Aushebelung der Portabilität);
- Verkauf einer Rürup-Rente bei fehlender Berufsunfähigkeitsversicherung = fehlerhafte Grundsicherung
Unter maklerassistent.de sind weitere Beispiele aufgeführt und Informationen zur EU-Vermittlerrichtlinie zusammengetragen.
VermittlerrichtlinieVermögensschaden