Ärztlicher Prognosezeitraum, BU
In der Berufsunfähigkeitsversicherung und auch Grundfähigkeitsversicherung gibt es einen ärztlichen Prognosezeitraum.
Der untersuchende Arzt muss feststellen, ob und wie lange eine Berufsunfähigkeit / Grundfähigkeit vorliegt.
- Unterschreitet dieser den vertraglich vorgegebenen Prognosezeitraum, muss die Versicherungsgesellschaft keine Leistungen erbringen.
- Der Prognosezeitraum unterscheidet sich je nach Tarif erheblich und liegt zwischen sechs Monaten und drei Jahren!