Ursula Gebert
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Lexikon - Ärztlicher Prognosezeitraum, BU

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Ärztlicher Prognosezeitraum, BU

In der Berufsunfähigkeitsversicherung und auch Grundfähigkeitsversicherung gibt es einen ärztlichen Prognosezeitraum.

Der untersuchende Arzt muss feststellen, ob und wie lange eine Berufsunfähigkeit / Grundfähigkeit vorliegt. 

  • Unterschreitet dieser den vertraglich vorgegebenen Prognosezeitraum, muss die Versicherungsgesellschaft keine Leistungen erbringen. 
  • Der Prognosezeitraum unterscheidet sich je nach Tarif erheblich und liegt zwischen sechs Monaten und drei Jahren!

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