Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten
Alle infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten sind versichert.
Aufräumungskosten entstehen für das Aufräumen versicherter Sachen und Abtransport. Bewegungs- und Schutzkosten sind Kosten für Aufwendungen zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen.
Beispiel: Um die Schadenstelle eines Leitungswasserschadens zu finden und zu beheben, muss die Einbauküche zum Teil ausgebaut werden.
Die Versicherung übernimmt die Kosten.
Entschädigungsgrenzen