Ursula Gebert
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Lexikon - Frachtführerversicherung

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Frachtführerversicherung

Frachtführer sind verpflichtet, für Schäden, die an von ihnen beförderten, fremden Gütern und Waren entstehen, zu haften.
Eine Frachtführerversicherung versichert dieses Risiko für Transportunternehmen. Dabei sind alle Mitarbeiter des Betriebes mitversichert.
Unberechtigte oder überzogene Forderungen werden von der Versicherung abgewehrt. Berechtigte Ansprüche werden im Versicherungsfall bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme erstattet.

Folgende Schadensfälle sind versichert:

  • Güterschäden – Beschädigungen, die am transportierten Gut entstehen
  • Vermögensschäden, die durch Fehlverhalten oder verspätete Zulieferung an den Zielort entstehen

Unterschiede bei den einzelnen Versicherern bestehen z.B. bei dem Ersatz von Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung eines ersatzpflichtigen Schadens, der Übernahme von gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten und dem Geltungsbereich der Versicherung (Transporte in GUS-Staaten werden häufig nicht versichert).

siehe:Haftpflichversicherung,
Transportversicherung,
Warenkreditversicherung,
Güterfolgeschaden

Frachtversicherung
Güterfolgeschaden
Transportversicherung
Vermögensschaden

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